24.03.2022

Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen: Fachkräfteeinwanderungsgesetz und beschleunigtes Verfahren

PRÄSENZ-VERANSTALTUNG 24. März 2022. Für Personalverantwortliche in Unternehmen

Zahlreiche Unternehmen finden keine qualifizierten Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Diesem Fachkräftemangel soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) begegnen. Fachkräfte aus dem Ausland außerhalb der EU können in Deutschland leichter arbeiten, zur Qualifizierung einreisen oder hier eine Ausbildung absolvieren.

Damit ein Visum für die Beschäftigung oder Ausbildung erteilt werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen von den Kandidat*innen und Arbeitgeber*innen erfüllt werden.

Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen wie das beschleunigte Verfahren. Hier kann das deutsche Unternehmen mit einer Vollmacht der ausländischen Fachkraft selbst aktiv werden. Dafür ist die Ausländerbehörde am Unternehmensstandort zuständig und steht als Ansprechpartnerin für die Personalverantwortlichen zur Verfügung.

Im Rahmen der Präsenz-Veranstaltung werden folgende Fragen gemeinsam diskutiert:

  • Welche Voraussetzungen benötigen ausländische Kandidatinnen und Kandidaten für eine Beschäftigung oder Ausbildung in Deutschland?
  • Welche Verfahren der Fachkräfteeinwanderung gibt es und wie funktioniert das beschleunigte Verfahren?
  • Wie funktioniert die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen?
  • Worin besteht die Rolle des Unternehmen und welche Pflichten hat es?
  • Wo gibt es Unterstützung zu weiterführenden Themen wie zum Beispiel erfolgreiche Integration?

Termin: Donnerstag, 24. März 2022 // 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort: in Präsenz bei der IHK Bezirkskammer Böblingen, Steinbeisstraße 11, 71034 Böblingen
Zielgruppe: Personalverantwortliche in Unternehmen
Anmeldung: online auf der Webseite der IHK Region Stuttgart
Veranstalter: Eine gemeinsame Veranstaltung des Welcome Service Region Stuttgart, der IHK Region Stuttgart/Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“, der Handwerkskammer Region Stuttgart, der Ausländerbehörde Landkreis Böblingen und dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.